Bodenbelastungskarten in der Anwendung

Seit dem 1.3.1999 gilt das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und aus dem Herbst des gleichen Jahres stammt die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Beides zusammengenommen bildet die gesetzliche Grundlage u.a. zur Bewertung der stofflichen Belastung von Böden. Neben der Gefahrenabwehr ist als ein neues Element des Bodenschutzes der Vorsorgegedanke verankert worden. Der Vorsorgegedanke des Gesetzes kann nur zur Geltung kommen, wenn die stoffliche Belastung der Böden bekannt ist.

Einen wesentlich größeren Anteil als Böden auf Altlastenflächen machen die noch weitgehend natürlichen Böden unter land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung aus. Gerade diese Böden lassen sich hinsichtlich ihrer Gehalte an persistenten Schadstoffen heute recht gut bewerten, wenn ihre Gehalte an Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen mit Hilfe der digitalen Bodenbelastungskarten ermittelt und dargestellt werden.

Zum Vergleich mit den Vorsorgewerten sind dann noch Informationen zur Verfügbarkeit insbesondere der Schwermetalle erforderlich. Die BBodSchV unterscheidet drei Bodenartengruppen sowie unterschiedliche pH-Werte und Humusgehalte die als Bewertungskriterien zusätzlich herangezogen werden müssen.

Liegt die räumliche Verbreitung dieser Bewertungskriterien in Form von digitalen Karten vor, können unter Einsatz eines GIS für jeden Stoff die Gebiete ermittelt werden, in denen die Vorsorgewerte überschritten sind. Die BBodSchV nennt für viele Einzelstoffe entsprechende Werte. Für jeden Stoff lassen sich dann Karten erzeugen, in denen Gebiete mit Überschreitungen bzw. Unterschreitungen von Vorsorgewerten dargestellt werden.

Das ISB erstellt seinen Kunden in den BBK-Projekten derartige Auswertungskarten nach den Vorsorgewerten der BBodSchV. Mit ihnen wird den Bodenschutzbehörden zur Umsetzung des Vorsorgegedankens ein wichtiges planerisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.


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